Als Spezialist für Fenster und Türen sind wir für unsere Fachhändler der erste Ansprechpartner, wenn es um den Austausch sowie den Einbau von Türen und Fenstern geht. Gerade Letztere sind im Rahmen der Gebäudeerstellung und -sanierung nicht zu unterschätzen und stehen im Mittelpunkt der nachfolgenden Informationen. Die potenziell hervorragenden Dämmeigenschaften von Fenstern im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden auch von der Bundesregierung durch die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG), sowohl was Neubauten als auch was Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden betrifft, gefördert. Wir haben den Prozess der Förderungsmöglichkeiten für Sie recherchiert und in Übersichtsform zusammengestellt.
In wenigen Schritten zur individuellen Förderauskunft mit dem VFF (Verband Fenster + Fassade) und der al bohn Fenster-Systeme GmbH mit dem Fördermittel-Assistent. Schnell und einfach zeigen wir Ihnen alle Förderangebote die für Ihr individuelles Bauvorhaben infrage kommen. Starten Sie jetzt!
für den Einbau/Umbau von Fenstern im Rahmen von Sanierungs- und Neubaumaßnahmen
Der Einbau von neuen Fenstern in Bestandsgebäude gehört in der Regel zu größeren Sanierungsmaßnahmen dazu. Folgende Punkte sollten mit der Endkundschaft im Detail besprochen und gemeinsam festgelegt werden:
Damit dem Klimaschutz in angemessener Schnelligkeit Rechnung getragen werden kann, fördert die Bundesregierung sowohl Sanierungsprojekte als auch Neubauten. Die Möglichkeiten, um staatliche Förderungen zu erhalten, sind aber komplett unterschiedlich und werden nachfolgend im Überblick vorgestellt. Dazu gibt es einmal die Möglichkeit, im Rahmen von Einzelmaßnahmen die Förderung über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu erhalten oder mit KfW-Krediten (Kreditanstalt für Wiederaufbau) die Förderung von Gesamtprojekten zu unterstützen.
Das BAFA ist für Einzelmaßnahmen an einer Gebäudehülle zuständig, und nur darauf bezieht sich deren Förderung. So zahlt das Programm BEG EM zum Beispiel Zuschüsse für die Fenstersanierung, die als Einzelmaßnahme gilt. Zu solchen Einzelmaßnahmen zählen Neuverglasung, Überarbeitung der Rahmen, Herstellung von Gang- und Schließbarkeit sowie Verbesserung der Fugendichtheit und Schlagregendichtheit, was zur Aufwertung der bereits vorhandenen Fenster beiträgt. Das Programm unterstützt auch den Einbau völlig neuer Fenster, wenn belegt werden kann, dass diese die Energieeffizienz eines Hauses verbessern.
Der Fenstertausch muss nachweislich die Energiebilanz des bestehenden Gebäudes verbessern. Das gesteigerte Niveau muss von Fachexperten (Energieberatern) ermittelt werden.
Es muss ein verbindlicher Lieferungs- und Leistungsvertrag (mit Leistungen und Terminen) mit einem Hersteller geschlossen werden.
Als Erstes erstellt das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene Energieeffizienz-Experte eine sogenannte technische Produktbeschreibung (TPB), in der die Maßnahme erläutert wird. Rechnungen und Nachweise müssen ebenso vorliegen.
Für die technische Projektbeschreibung stellt das BAFA ein elektronisches Formular zur Verfügung, das vom Energieeffizienz-Experten oder vom Fachunternehmen ausgefüllt werden muss.
Ist die Erstellung des TPB vollzogen, erhält der Energieeffizienz-Experte oder der Fachunternehmer eine TPB-ID, die für die Antragstellung unerlässlich ist. Der eigentliche Antrag wird dann über das elektronische Antragsformular erstellt. Das BAFA sieht grundsätzlich den Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer als Bevollmächtigten vor. Dies kann aber auch vom Endkunden selbst übernommen werden.
Das BAFA prüft die Unterlagen. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung der Fördermittel. Der Zuschuss für die Energieberatung, sofern eine genutzt wurde, wird direkt vom Energieeffizienz-Experten beim BAFA beantragt.
WICHTIG: Sie müssen den Tausch der Fenster zunächst komplett finanzieren, das Fördergeld wird erst nach dem Ende des Umbaus ausgezahlt. Sie erhalten zusätzliche 5 % Förderung, wenn Sie einen individuellen Sanierungsplan (iSFP) anfertigen.
Die KfW ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Komplettsanierungen, an deren Ende ein Effizienzhaus steht, geht. Dazu vergibt die KfW mit dem Programm „Wohngebäude Kredit ‚Kredit 261‘“ zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss. Sollte die Planung des Fenstertauschs im Rahmen einer Komplettsanierung also darauf hinauslaufen, dass mindestens der Standardeffizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal erfüllt wird, dann lohnt sich die Beantragung eines solchen Kredits.
Die umfassende Sanierung des Gebäudes hat den Standard eines Effizienzhauses als Ergebnis. Als Mindestgröße gilt das Effizienzhaus 85. Je niedriger die Bemessungsziffer (z.B. „85“), umso geringer der Energiebedarf und damit, umso höher der Tilgungszuschuss. Werden erneuerbare Energien eingesetzt, können weitere Fördermittel erhalten werden. Die KfW fördert auch die Sanierung von Denkmälern und Gebäuden mit einer besonderen Bausubstanz. Privatpersonen, Eigentümer, Freiberufler Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsbaugenossenschaften (kommunale) Unternehmen, Verbände, Kommunen, Organisationen und Vereine können als Antragsteller für einen KfW-Kredit fungieren.
Für das KfW-Förderprogramm ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte* erforderlich, dessen Kosten zur Hälfte gefördert werden. Der Fenstertausch muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen, die von der KfW detailliert festgelegt werden. Alle Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, eine Eigenleistung ist nicht förderfähig.
Der Förderantrag muss vor Baubeginn bei der KfW eingereicht werden. Planungs- und Beratungsleistungen sowie das Einholen von Angeboten sind vorab förderfähig.
* Einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten oder Energieberater finden Sie auf der Website der Deutschen Energie-Agentur (dena) unter energie-effizienz-experten.de. Die Beauftragung eines durch dena zugelassenen Fachmanns stellt sicher, dass die Maßnahmen einer gewissen Qualität entsprechen, denn dieser ist ein Experte auf seinem Gebiet und mit den technischen Mindestanforderungen sowie den Förderrichtlinien vertraut.
Um den Fenstertausch bei der KfW zu beantragen, erstellt der Energieeffizienz-Experte eine „Bestätigung zum Antrag“, die an die Bank oder Sparkasse geht. Nach dem Fenstertausch bestätigt er die Umsetzung mit einer „Bestätigung nach Durchführung“, sodass die Förderung ausgezahlt werden kann.
WICHTIG: Ist die Fenstersanierung kreditfinanziert, ist bei der KfW-Förderung die Rückzahlung eines geringeren Betrages als sonst üblich. Es gibt auch einen Tilgungszuschuss, sodass sich der Kreditbetrag und die Laufzeit ebenfalls noch verringern. Der Zinssatz ist geringer als sonst üblich.
BITTE BEACHTEN: Die beiden vorgestellten Programme sind nicht die einzigen Förderungsmöglichkeiten! Abhängig von Bundesland und/oder Kommune existieren noch zahlreiche weitere Fördermöglichkeiten, die mit den beiden o. g. Programmen kompatibel sind. Es besteht also die Möglichkeit einer noch höheren Förderung!
Ganz gleich, welche Förderung in Betracht gezogen wird, der Einbau neuer Fenster wird nur dann gefördert, wenn diese einen Uw-Wert* von höchstens 0,95 W/(m2K) haben. Diese Anforderungen erreichen lediglich dreifachverglaste Fenster.
Werden Fenster nicht komplett erneuert, sondern nur ertüchtigt, also werden z.B. nur die Verglasungen getauscht, ist ein Wert von maximal 1,3 W/(m²K) zulässig. Für barrierearme, einbruchhemmende, schall- und brandschützende Fenster sowie solche mit durchschuss-, durchbruch- und sprengwirkungshemmenden Eigenschaften gilt ein Wert von 1,1 W/(m²K). Bei Baudenkmälern werden auch Werte von 1,4 bis sogar 1,6 W/(m²K) akzeptiert.
Als genereller Hinweis gilt: Bei einer Einfachverglasung liegt der U-Wert meist zwischen 5 und 6 W/(m²K), bei Zweifachverglasung bei etwa 1,1 bis 1,4 W/(m²K), bei Dreifachverglasung unter 1,1 W/(m²K).
* Der Uw-Wert ist der „Wärmedurchgangskoeffizient“, dieser beschreibt den Wärmestrom durch ein Bauteil, wenn es zwei Bereiche mit verschiedenen Temperaturen voneinander abgrenzt. Somit zeigt dieser Wert an, wie gut ein Bauteil die Wärme dämmt. Je höher der Wert, desto schlechter die Dämmeigenschaften des Bauteils. Für Fenster gilt der Uw-Wert. Das w steht hierbei für Window und gibt den Uw-Wert der Fenster inklusive Profil, Glasrandverbund und der Verglasung an. Wichtig ist, dass in Angeboten oftmals nur der Ug-Wert des Glases angegeben wird, dieser ist für den Förderantrag nicht ausreichend.
Die Ug-Werte (Dämmwerte der Fensterscheiben, g für Glas) zeigen deutliche Unterschiede zu den Uw-Werten. Der Ug-Wert einer Zweifachverglasung liegt in der Regel bei 1,1 W/(m²K). Bei einer Dreifachverglasung kann dieser bei bis zu 0,5 W/(m²K) liegen. Allerdings ist der Gesamt-Dämmwert (Uw) des gesamten Fensters (Profile, Verglasung und Glasrandverband) entscheidend. Der Uw-Wert bei einer Zweifachverglasung liegt i.d.R. bei 1,3 W/(m²K) und bei einer Dreifachverglasung bei 0,95 W/(m²K). Letzterer Wert ist für die Förderung unabdingbar.
Für den Fall, dass weder das Programm der KfW noch das von BAFA in Anspruch genommen wird, besteht die Option, die Kosten für die Fenstersanierung mithilfe eines Steuerbonus zu reduzieren, der in § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt ist.
In der jährlichen Einkommensteuererklärung können die Sanierungskosten auch dann geltend gemacht werden, wenn die neuen Fenster bereits installiert sind. Damit ist es möglich, über einen Zeitraum von drei Jahren 20 % der Kosten für die Fenstersanierung mit einer maximalen Begrenzung von 40.000 Euro zu sparen. Der Förderbetrag wird von der Einkommensteuer abgezogen.
Die Fenster- und Energieexperten sind sich einig, dass der Austausch von Fenstern nicht nur den Gesamteindruck einer Immobilie aufwertet, sondern auch positiv zur Energiebilanz beiträgt und damit den gesetzlichen Vorgaben und dem Klimaschutz Rechnung trägt. Handelt es sich beim Fenstertausch um eine Einzelmaßnahme, bietet sich die Förderung durch die BAFA an. Geht es um das gesamte Gebäude, dann spricht dies für die Möglichkeit einer KfW-Förderung, insofern sichergestellt ist, dass am Ende mindestens ein Effizienzhaus 85 (oder ein Effizienzhaus Denkmal) entsteht. Wir raten Ihnen auch dazu, sich über die Fördermöglichkeiten, die zusätzlich mit regionalen und kommunalen Fördermöglichkeiten kombiniert werden können, zu informieren und den unter Umständen damit verbundenen zusätzlichen Aufwand der Antragstellung nicht zu scheuen. Es kann sich für Sie lohnen!
Anmerkung: Die Angaben in dieser Information erfolgen ohne Gewähr und sind mit Stand von 01/2024. Diese Seite dient zu Ihrer Information und kann nicht die Beratung durch einen geschulten und gelisteten Energieeffizienz-Experten (Energieberater) ersetzen.